1. Achtung nicht jeder Vertrag ist widerruflich
Wer einen Vertrag schließt, ist daran gebunden. Trotzdem sind viele Menschen der Meinung, dass ein Vertrag genauer gesagt die diesbezüglich abgegebene Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerruflich ist. Dies ist ein Rechtsirrtum, der gerade dann erhebliche wirtschaftliche Risiken in sich birgt, wenn der Vertragspartner die Vertragstreue einklagt.
2. Bestehen eines Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn dieses gesetzlich oder vertraglich angeordnet wurde.
Ein Widerrufsrecht besteht bei folgenden Verträgen:
Haustürgeschäfte
Fernabsatzverträgen (E-Commerce, Internet, Telefon, E-Mail etc.)
Teilzeit-Wohnrechtevertrag
Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
Vermittlungsverträge
Tauschsystemvertrag
Verbraucherdarlehensvertrag
Verbraucherfiannzierungshilfen
Verbraucherratenlieferungsverträge
Achtung: Davon gibt es Ausnahmen:
Verträge über Fernunterricht
Verträge über Teilnutzung von Wohngebäuden
Verträge über Versicherungen (auch Versicherungsvermittlungsverträge)
Verträge über die Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten
Immobiliengeschäfte
Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken, Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs
Verträge über die Erbringung bestimmter Dienstleistungen (Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken, Freizeitgestaltung etwa Ticketverkauf), bei denen sich der Unternehmer verpflichtet, seine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes zu erbringen
Verträge unter Verwendung von Warenautomaten oder mit öffentlichen Fernsprechern
3. Ausübung des Widerrufsrechts
Zweckmäßig ist aus Gründen der Beweisbarkeit die Ausübung des Widerrufsrechts schriftlich und nachweisbar (Einschreiben, Boten, Gerichtsvollzieher).
4. Wirkung
Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zur Unwirksamkeit des Vertrags. Sind die Leistungen bereits ausgetauscht, dann bewirkt dies eine Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses.