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Entreicherung und Lohnrückzahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung im Arbeitsverhältnis

1. Überzahlung


Hat der Arbeitgeber irrtümlich zu viel Lohn überwiesen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob er gegen den Arbeitnehmer deswegen einen Anspruch auf Rückzahlung hat.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber immer in diesen Fällen einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Arbeitnehmer. Die Frage ist nur, ob er diesen auch durchsetzen kann. Eine anwaltliche Überprüfung ist dann sinnvoll.

2. Aufrechnung gegen Arbeitsentgelt


Häufig verrechnen Arbeitgeber auch die Überzahlung mit dem laufenden Lohn. Dabei beachten aber Arbeitgeber häufig nicht die gesetzlichen Vorschriften.

Daher ist auch in diesem Fall anwaltliche Unterstützung hilfreich.

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