Beteiligen Sie sich soweit wie möglich bereits aktiv am Strafverfahren.
Gehen Sie zur Polizei und stellen Sie Strafanzeige.
Als Opfer haben Sie neben Ihrer Zeugenaussage unter bestimmten Umständen auch weitere Möglichkeiten einer Verfahrensbeteiligung. So besteht die Möglichkeit einer Nebenklage oder einer Privatanklage.
Eignet sich die Straftat dafür, wird antragsgemäß bereits im Strafprozess (Adhäsionsverfahren) Ihnen ein Schadensersatz zugesprochen, sofern ein entsprechender Antrag Sinn macht. Dann ist ein anschließender Zivilprozess nicht mehr erforderlich.
Wann und unter welchen Umständen welche Strategie sinnvoll ist, kann nicht allgemein , sondern nur im Einzelfallim Rahmen einer anwaltlichen Beratung beantwortet werden.
Jedem Opfer ist daher zu raten, davon auch regen Gebrauch zu machen. Denn immerhin fallen im Strafprozess meist Vorentscheidungen für einen eventuellen späteren Zivilprozess.