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Rückgabe des Leasingfahrzeugs Tipps

Wenn Sie das Leasinggut zurückgeben, beachten Sie bitte folgendes

Vor der Rückgabe des Leasingfahrzeugs an den Leasingeber

1. Lassen Sie das Leasinggut sofern dies erforderlich ist, bereits kurz vor Rückgabe durch professionelle Firmen aufbereiten

Dies hat den Vorteil für Sie, dass Sie  die Kosten des Aufbereiters beeinflussen können, so dass Ihnen der Leasinggeber bei der Rückgabe nicht seine Kosten aufdrücken kann

2. Achten Sie darauf, dass alle Inspektionsintervalle ("Kundendienst") eingehalten sind.

3. Machen Sie möglichst viele und detailreiche Fotos vom Leasingfahrzeug. Heben Sie diese Fotos als Digitaldateien in JPG auf. Machen Sie die Fotos in Gegenwart eines Zeugen, der auch bestätigen kann, dass die Digitalkamera das richtige Datum zum Zeitpunkt der Aufnahmen anzeigt.

Achtung: Vernichten Sie nie die JPG-Dateien. Speichern Sie die JPG Dateien bitte niemals in einem anderen Format wie PDF. Denn dann sind die Dateien absolut wertlos und Sie haben die Fotos umsonst gemacht.

4. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen: Lassen Sie das Fahrzeug begutachten, indem Sie von TÜV ein Wertgutachten machen lassen.

5. Versuchen Sie einen Kaufinteressenten bereits vor Rückgabe zu finden. Denn nach der Rückgabe haben Sie nach der Rechtsprechnung nur zwei Wochen Zeit. In dieser Zeit einen Käufer, der einen möglichst hohen Preis bietet, zu finden, ist sehr schwierig. Daher unbedingt bei Restwertverträgen vor der Rückgabe nach Käufern suchen. Weisen Sie aber potentielle Kaufinteressenten, die Sie suchen unbedingt darauf hin, dass der Kauf nur zustandekommt, wenn der Leasinggber als Eigentümer mit dem Kauf zum jeweiligen Kaufpreis einverstanden ist.Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie sich gegenüber dem Kaufinteressenten schadensersatzpflichtig machen. Den Hinweis am besten nachweislich schriftlich machen.

Rückgabe

1.  Fordern Sie den Leasingeber auf, mitzuteilen, wann das Leasingfahrzeug begutachtet wird und teilen Sie ihm mit, dass Sie oder von Ihnen beauftragtes Fachpersonal dabei sein wollen.

2. Stellen Sie sicher, dass bei der Rückgabe in Ihrer Anwesenheit oder in Anwesenheit Ihrer Vertrauensperson  ein Rückgabeprotokoll vom Leasingeber unterschrieben wird, in welchem alle Mängel oder Defekte aufgezeichnet sind. Unterschreiben Sie im Zweifel aber nichts, wenn Defekte im Protokoll vermerkt sind, für die Sie nicht einstehen müssen oder die zum dem alter entsprechenden und der vertragsgemäßen Nutzung entsprechenden Zustand gehören. Der Leasinggeber darf Ihnen nicht einfach jeden Defekt (Mangel, Schaden, Gebrauchsspuren, Verschleiß) in Rechnung stellen. In der Praxis wird dies aber häufig versucht.Im Zweifel unterschreiben Sie nichts.

3. Denken Sie an den Restwert, wenn Ihnen Leasingeber oder Händler Kaufpreise von Drittkäufern nennen. Konnten Sie keinen Käufer vor der Rückgabe finden, ist es aus Gründen der Schadensbegrenzung besser, wenn Sie einem Verkauf zu einem Preis, der dem kalkulierten Restwert möglichst nahekommt, zustimmen.

Ansonsten wird der Leasingeber den Händlereinkaufswert des Leasingfahrzeugs schätzen lassen und zu diesem Wert das Leaingfahrzeug veräußern. Sie haben dann die Differenz des Händlereinkaufswerts zum kalkulierten Restwert als Restwertminderwertausgleich dem Leasinggeber zu ersetzen. Also liegt es in Ihrem Interesse, dass möglichst der kalulierte Restwert erzielt wird.


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